Die großen Ölkonzerne verfügen zusammen über Marktanteile von 65 Prozent, so das Kartellamt. Diesen wenigen Anbietern stehen viele Nachfrager gegenüber. Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt liefern sich die Konzerne gegenseitig keinen wesentlichen Wettbewerb und bilden somit ein marktbeherrschendes Oligopol.
Auch das Verfahren der Preissetzung nahmen die Prüfer des Bundeskartellamts unter die Lupe: "Es bedarf bei solchen Marktstrukturen nicht zwingend einer Absprache. Die Unternehmen verstehen sich ohne Worte. Das führt zu überhöhten Preisen", so Mundt. Durch systematische Beobachtung und zentral gesteuerte Preissetzung haben sich laut Bericht bestimmte Muster bei der Festlegung der Preise etabliert.
So steigt, wie bereits vielfach vermutet, das Preisniveau zu Ferienbeginn an. Die Untersuchung zeigt außerdem, dass in fast allen Fällen Aral oder Shell die Preiserhöhungsrunden in Gang gesetzt haben. Eine Preisanpassung des jeweils anderen Unternehmens soll laut Untersuchung innerhalb von exakt drei Stunden erfolgt sein. Auch die übrigen Anbieter sollen zeitnah die Preise angepasst haben.
Die Behörde will nun einige Verfahren einleiten, um konkrete Rechtsverstöße nachzuweisen. An der bisherigen Untersagungslinie in der Fusionskontrolle will das Bundeskartellamt weiter festhalten.