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Berufsgenossenschaft betont: Maskenpflicht gilt nach wie vor

Nachdem vielerorts darüber diskutiert wird, die Maskenpflicht im Handel abzuschaffen, weist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) darauf hin, dass sich an den Empfehlungen für den LEH vom April 2020 nichts geändert hat.

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Von Martina Kausch | Fotos: Unternehmen

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe und Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (beide CDU) würden die Maskenpflicht im Einzelhandel gern zumindest lockern, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Chef Norbert Walter-Borjans wollen die Masken weiter tragen lassen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet ist sowieso für mehr regionale Differenzierung. Der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) weist angesichts dieser Diskussionen darauf hin, dass sich an ihren Empfehlungen für den Handel aktuell nichts geändert habe.

"Es gelten nach wie vor die Schutzmaßnahmen bei beruflichem Personenkontakt zum Schutz vor SARS-CoV-2", sagt BGHW-Sprecher Karl-Josef Thielen auf RUNDSCHAU-Anfrage. Das heißt, wo Menschen "in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten und der Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander nicht immer eingehalten werden kann", kann laut BGHW-Rat für den Lebensmittelhandel eine Maske vor Infektion schützen.

Es gehe nicht um hundertprozentigen Schutz, denn der sei ohnehin nicht möglich, erklärt Thielen weiter. Die Schutzmaßnahmen sollten das Risiko einer Ansteckung minimieren. Da das Robert Koch- Institut keine neuen Informationen und Handlungsempfehlungen gegeben habe und auch Arbeitskreise keine neuen Erkenntnisse gewonnen haben, gelte die Maskenregel im LEH nach wie vor.

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