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Bierbrauer erhalten weitere Geldbußen

Das Bundeskartellamt hat weitere Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231,2 Millionen Euro gegen die Unternehmen Carlsberg, Radeberger, die Privat-Brauerei Bolten, die Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co., den Cölner Hofbräu P. Josef Früh, die Privat-Brauerei Gaffel Becker & Co. und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

In dem durch einen Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev ausgelösten Bußgeldverfahren waren bereits zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bußgeldvolumen von 106,5 Millionen Euro ergangen, die zwischenzeitlich rechtskräftig geworden sind. Die Verfahren gegen die verbliebenen Brauereien sowie den Regionalverband wegen derselben Sachverhalte sind nun abgeschlossen.

Radeberger und Carlsberg am heftigsten betroffen


Der Großteil der Bußgeldsumme entfällt dabei auf die zur Dr. August Oetker KG gehörende Radeberger Gruppe und auf Carlsberg als Tochter der dänischen Carlsberg Breweries A/S.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Insgesamt haben wir Bußgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen.“      

Einspruch möglich


Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach der Schwere und der Dauer der Tat. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird der Bußgeldrahmen nach oben mit 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens begrenzt. Außerdem spielt der sogenannte kartellbefangene Umsatz, also der Umsatz mit den Produkten, die tatsächlich Gegenstand der Absprache waren, eine wichtige Rolle. In der Tendenz ergeben sich deshalb für große konzernverbundene Unternehmen auch höhere Strafen. Das Bundeskartellamt macht keine Angaben zu den gegen die beteiligten Unternehmen oder Personen jeweils im Einzelnen verhängten Bußgeldsummen.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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