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Edeka und Netto führen umweltfreundliche Kassenbons ein

Der Edeka-Verbund führt nach und nach umweltfreundliches Thermopapier für seine Kassenbons ein – ohne chemische Farbentwickler und daher recycelbar. Edeka und Netto sind damit nach eigenen Angaben der erste große Lebensmittelhändler beziehungsweise erste Discounter in Deutschland, die diese Umstellung vornehmen.

Edeka Netto Kassenbon
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Sukzessive implementiert der Edeka-Verbund besonders umweltfreundliches Thermopapier für seine Kassenbons. Den Angaben zufolge handelt es sich bei dem neuen Kassenrollenpapier um FSC-zertifiziertes Thermopapier mit einer charakteristischen blau-grauen Farbe: Blue4est, so der Produktname, setze zwar auch auf Wärme, um auf der Kassenrolle das Schriftbild erscheinen zu lassen. Dem liege jedoch eine rein physikalische und keine chemische Reaktion zugrunde. Daher würden keinerlei Chemikalien für die Farbentwicklung verwendet.

Laut dem Verbund ist selbst der direkte Kontakt des „blauen“ Thermopapiers mit Lebensmitteln – beispielsweise in der Einkaufstasche – völlig unbedenklich. Die neuen Kassenbons würden auch nicht mehr verblassen, wenn sie Licht oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sie seien daher beständig und bei Bedarf langlebig, etwa für Dokumentationszwecke. Die Kassenbons aus blauem Thermopapier könnten aufgrund ihrer Umweltverträglichkeit auch im Altpapier entsorgt und recycelt werden.

Dies gewinnt vor dem Hintergrund der ab dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen „Belegerteilungspflicht“ besondere Bedeutung: Dann muss jeder Kunde einen Bon erhalten. Derzeit verzichtet ein Teil der Kunden auch auf Kassenbons, um unnötige Ausdrucke zu vermeiden. In kleineren Märkten von Edeka werden Bons derzeit vielfach nur auf Kundenwunsch ausgedruckt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zum Beispiel keine Garantiewaren, virtuellen Telefonkarten oder abgewogene Produkte gekauft wurden und keine Kartenzahlung genutzt wurde. Denn grundsätzlich erhält der Kunde einen Kassenbon als Quittung und Garantiebeleg. Er erhält so die Summe der jeweiligen Einkäufe als Einzelposten und kann sie nachvollziehen und kontrollieren. Nur so sind rechtlich gesehen – auch nachträgliche – Reklamationen möglich oder eventuell die Rückgabe eines Produktes.

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