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Erneuter Streit um Hanf

Fällt das aus Hanf gewonnene Cannabidiol (CBD) unter das Betäubungsmittelgesetz, oder nicht? Einen neuen Vorstoß der Bundestagsfraktion Die Linke zur Regelung lehnte das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Erneuter Streit um Hanf
Von Sibylle Menzel | Fotos: Pixabay

Der Bundestagsfraktion Die Linke hat in einem Schreiben an die Bundesregierung eine Stellungnahme mit dem Ziel erbeten, den rauschfreien Wirkstoff Cannabidiol (CBD) aus der Hanfpflanze endgültig aus dem Betäubungsmittelgesetz zu nehmen. Hintergrund sind die Potenziale von Nutzhanf für den Ackerbau.

„Nutzhanf kann einen erheblichen Beitrag zum klimaschonenden Ackerbau und zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten. Er ist gut trockenverträglich, fördert die Drainage von Böden und ist eine gute Ergänzung in der Fruchtfolge", so die agrarpolitische Sprecherin Dr. Kirsten Tackmann.

Als Argument wird die Einschätzung der WHO angeführt, nach der Nutzhanf mit keiner Substanz vergleichbar wäre, die unter dem Einheitsabkommen über Betäubungsmittel aus dem Jahr 1961 aufgeführt werde. So sei laut Sprecherin sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission aufgefordert, die Nutzhanfproduktion deutschland- und europaweit zu akzeptieren.

Nach der Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit sieht das allerdings anders aus. Zitiert wird wiederum ein Statement der WHO, in dem es heißt, dass aus der Pflanze gewonnenes CBD als Cannabiszubereitung, Extrakt oder Tinktur kontrolliert werde. Eine Definition als Lebensmittel könne damit wie auch nach Auffassung der EU-Kommission ausgeschlossen werden.

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