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Karstadt und Kaufhof erhalten grünes Licht für Fusion

Nach einer intensiven Prüfung hat das Bundeskartellamt für den Zusammenschluss von Karstadt und Kaufhof grünes Licht gegeben. Demnach hätten weder Verbraucher noch Hersteller beziehungsweise Lieferanten durchschlagende wettbewerbliche Bedenken geäußert.

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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof, deren Muttergesellschaften Signa Retail bzw. die Hudson Bay Company (HBC) sind, am heutigen Freitag freigegeben. Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof belaufen sich auf zusammen rund fünf Milliarden Euro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.“

Laut Bundeskartellamt konnte die umfassende Prüfung der Fusion aufgrund einer sehr intensiven Vorbereitung des eigentlichen Kontrollverfahrens bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden. Die Wettbewerbsbehörde hat im Rahmen der Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht hat das Bundeskartellamt die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten ist.

Im Ergebnis zeigte sich, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt wird in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen liegen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent.

Darüber hinaus besteht ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland fällt unterschiedlich hoch aus, unterliegt aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt zehn Prozent jährlich.

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