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Österreich führt Maskenpflicht in Supermärkten ein

Während das Tragen von Schutzmasken in Supermärkten hierzulande bislang noch freiwillig erfolgt, hat die österreichische Regierung dies zur Pflicht gemacht. Nun muss den Kunden vor dem Einkauf ein Mund-Nasen-Schutz ausgehändigt werden.

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Die Maskenpflicht ist in Deutschland umstritten
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Gleichklang Ltd

Um andere Menschen zu schützen und die Übertragung des Covid-19 Erregers durch die Luft zu reduzieren, hat das österreichische Gesundheitsministerium beschlossen, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kunden von Supermärkten und Drogeriemärkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern eine Schutzvorrichtung wie zum Beispiel einn Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Dieser Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion ist den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese keinen selbst mitbringen. Erst wenn die Kunden mit diesem Schutz ausgestattet sind, dürfen sie den Verkaufsbereich betreten. Diese Hygieneregeln gelten ab sofort, müssen jedoch spätestens bis 6. April umgesetzt werden.

Bei der genannten mechanischen Schutzvorrichtung handelt sich nicht um Schutzmasken wie bei medizinischem Personal, sondern um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz, der den Zweck hat, Mund und Nase zu bedecken und eine Verteilung der Viren über die Luft zu verhindern.

Die Mund-Nasen-Bedeckungen, deren Schutzfunktion von Medizinern unterschiedlich bewertet wird, sollen nach dem Willen der österreichischen Regierung „gemeinsam mit den großen Handelskonzernen am Weltmarkt besorgt“ werden. Mit Blick auf die weltweiten Lieferengpässe heißt es: „Die Handelskonzerne haben sehr erfahrene Einkäufer.“

Strafen müssen Kunden in Österreich bislang nicht fürchten. Wer Mund und Nase nicht bedeckt, sofern ein entsprechender Schutz angeboten wird, darf den Supermarkt allerdings nicht betreten. Alternativ sind aber auch Schals und Tücher bzw. selbstgemachte Bedeckungen zur Umsetzung der neuen Hygieneregeln erlaubt. Die Regelung gilt auch für Kinder, mit Ausnahme von Babys unter 1 Lebensjahr.

In Deutschland hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine generelle Maskenpflicht derzeit nicht für geboten. Gleichzeitig soll in Jena ab nächster Woche das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Supermärkten und im Nahverkehr zur Pflicht werden. Auch der Landkreis Nordhausen (Thüringen) und das hessische Hanau verfolgen entsprechende Pläne.

Händler in Deutschland gehen bei der Handhabung dieser Thematik aktuell unterschiedliche Wege und beklagen teilweise eine fehlende bundeseinheitliche Regelung. So sind in einigen Märkten Mitarbeiter bereits angewiesen, einen Mund-Nasen-Schutz generell bzw. in bestimmten Abteilungen zu tragen, in anderen wird noch auf solche Maßnahmen verzichtet. Bei den Kunden ist der Einsatz von Schutzmasken bislang noch eher die Ausnahme.

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Die Maskenpflicht ist in Deutschland umstritten.

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