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Speiseeis: Verordnungsentwurf sieht Auspreisung weiterhin nach Volumen vor

Einem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge soll Speiseeis weiterhin nach Volumen anstatt nach Gewicht ausgepreist werden. Hersteller, die ihrem Speiseeis aus Qualitätsgründen wenig Luft zuführen, sehen darin eine Verbrauchertäuschung und hoffen nun auf Unterstützung des Bundesrates.

"Speiseeis"
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pexels

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine neue Fertigpackungsverordnung vorgelegt. Demnach soll Speiseeis weiterhin nach Volumen anstatt nach Gewicht ausgepreist werden. Während Eishersteller, die den Verpackungen viel Luft zuführen, diese Entscheidung begrüßen dürften, äußert sich die Allianz für Qualitätsspeiseeis kritisch.

„Wir sind sehr enttäuscht, dass hier nicht endlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wird“, sagt Kathrin Schreiber, Sprecherin des Zusammenschlusses von Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis, die mit geringem Lufteinschlag in der Produktion arbeiten. „Das Ministerium beruft sich bei der Begründung auf die Branchenverbände und deren nicht nachvollziehbarem Argument von zusätzlichen Kosten aufgrund neuer Etikettierung. Dabei werden diese Verbände von wenigen Industriespeiseeisproduzenten dominiert. Die Interessen der Verbraucher fallen hinten runter.“

Die Hinzugabe von Luft mache Speiseeis besonders cremig, aber vor allem günstig in der Herstellung, erklärt die Allianz. Stark aufgeblasene Eisprodukte wirken damit für den Verbraucher besonders günstig. Der Zusammenschluss fordert deshalb eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht, die dem Verbraucher Orientierung beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis geben soll.

Im nächsten Schritt wird der Verordnungsentwurf dem Bundesrat vorgelegt. „Wir hoffen sehr, dass die Bundesländer eine andere Position entwickeln und hier für den Verbraucherschutz eintreten“, so Schreiber.

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