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Spitzentreffen: UTP-Richtlinie wird zeitnah umgesetzt

Beim heutigen Spitzentreffen im Kanzleramt haben die beteiligten Akteure beschlossen, die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken zeitnah eins-zu-eins in nationales Recht umzusetzen. Auch eine Meldestelle für unlautere Handelspraktiken und Dumpingpreise soll eingerichtet werden.

"Bauernproteste"
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: RUNDSCHAU

Die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (Unfair Trading Practices, kurz UTP), die dem Schutz der Landwirte dient, wird zeitnah eins-zu-eins in nationales Recht umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kamen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesernährungsministerin Julia Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit Vertretern der Ernährungsindustrie und des Lebensmittelhandels bei dem heutigen Treffen im Kanzleramt. Die rechtliche Möglichkeit, bis Ende 2021 mit der Umsetzung zu warten, wird damit nicht in Anspruch genommen.

Mit der UTP-Richtlinie sollen Praktiken der sogenannten „schwarzen Liste“ verhindert werden. Unter anderem wird damit verboten, dass der Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig storniert, dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern und dass später als dreißig Tage für verderbliche Lebensmittel gezahlt wird. Zudem soll eine Meldestelle für unlautere Handelspraktiken und Dumpingpreise beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet werden, um solche Fälle zu verhindern.

Die Beteiligten kündigten außerdem an, dass es vertiefte Arbeitstreffen von Handel und Erzeugern unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft geben wird. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann in einem Dreivierteljahr im Kanzleramt ausgewertet.

Auftakt für weitere Gespräche

Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), sieht in den Gesprächen den Auftakt für einen weiteren Austausch mit Politik und Landwirtschaft. „Es wurde bisher immer nur über den Lebensmittelhandel gesprochen, aber nicht mit uns. Uns war wichtig, die Bedeutung marktwirtschaftlicher Wirkungsmechanismen zu betonen und die tatsächlichen Beziehungen zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelhandel zu beleuchten“, so Dornseifer. Josef Sanktjohanser, Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), sprach sich zudem gegen staatliche Eingriffe bei der Preissetzung für Lebensmittel aus. „Einschränkungen der Preissetzungsfreiheit sind grundsätzlich immer zum Nachteil der Verbraucher und führen zu höheren Preisen.“

HDE und BVHL begrüßen UTP-Richtlinie

Beide Präsidenten begrüßen auch die Pläne der Bundesregierung, die europäische Richtlinie für faire Lieferbedingungen und faire Handelspraktiken in Deutschland eins-zu-eins umzusetzen. Sie bekräftigten die Bereitschaft des Handels, den Anteil regionaler Produkte zu steigern. Der Handel sei auf gesunde bäuerliche Strukturen angewiesen und zur Mitarbeit in einer Zukunftskommission Landwirtschaft bereit. Für die strukturellen Probleme der Landwirtschaft sei der Handel aber nicht verantwortlich. Sie forderten die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages auf, zu einem sachlichen Dialog mit dem Lebensmittelhandel zurückzukehren.

Markenverband fordert nationale Ergänzungen

Der Markenverband zeigt sich hingegen weniger zufrieden, wenn es bei der Eins-zu-eins-Umsetzung der UTP-Richtlinie bliebe, und fordert Ergänzungen auf nationaler Ebene. „Allein die Umsetzung der europäischen Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken genügt nicht, um wertschätzende Preise im Wettbewerb zu gewährleisten“, sagt Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbands. „Hier müssen nationale Initiativen hinzukommen, wobei insbesondere die Lebensmittellieferkette gründlich auf Abhängigkeiten und unberechtigte Forderungen untersucht werden muss.“ Um die Ziele des heutigen Gipfels zu erreichen, müssen auch die Lieferanten vor den Nachteilen der Verramschung ihrer Produkte geschützt werden, betont er.

Ausblick: UTP-Richtlinie könnte im Herbst in Kraft treten

Eine zeitnahe Umsetzung der UTP-Richtlinie in Deutschland, wie sie am heutigen Montag im Kanzleramt angekündigt wurde, bedeutet zunächst, dass die Ressortabstimmung zu diesem Gesetz in Kürze eingeleitet wird. Die Kabinettsbefassung ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Nach dem parlamentarischen Verfahren könnte das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie dann im Herbst 2020 in Kraft treten, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

"Bauernproteste"
Besänftigte Bauern? Die zeitnahe Umsetzung der UTP-Richtlinie soll den protestierenden Landwirten entgegenkommen.

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