AGB Online

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§ 1 Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

§ 2 Werbeformen
(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen definiert.
(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

§ 3 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.
(4) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

§ 4 Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 5 Platzierung von Werbeformen
(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.

§ 6 Abwicklungsfrist
(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.

§ 7 Datenanlieferung / Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.
(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. – In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.

§ 8 Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.

§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last.
(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 11 Kosten für Änderungen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 12 Gewährleistung des Verlages
Der Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels.

§ 13 Einschränkungen der Gewährleistung des Verlages
Dem Auftraggeber ist aber bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vorkommen freies Programm zu erstellen. Eine Gewährleistung besteht deshalb nicht, wenn ein Fehler hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z. B. Browser),
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
  • Rechnerausfall beim Provider oder Internet-Angeboten
  • unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Internet-Angebote
  • den Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, hervorgerufen wird.

§ 14 höhere Gewalt / Nachholung der Leistung
(1) Fällt die Durchführung des Auftrages aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat, etwa aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern), so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt.
(2) Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

§ 15 Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
(2) Der Verlag sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für deren Beseitigung. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder einen einwandfreien Ersatz, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde.
(3) Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Personen oder Sachen oder einer wesentlichen Vertrags-(Kardinal-)pflicht oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Haftet der Verlag nach den vorstehenden Regelungen auch für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt.

§ 17 Kündigung
Werbeaufträge müssen, sofern sie nicht ohnehin zeitlich begrenzt sind, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

§ 18 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support zur Verfügung (s.u.).

§ 19 Schlichtungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse dispo@medialog.de
Gaggenau, September 2017
Anschrift wie Impressum