Die Bundesregierung hat eine weitere rechtliche Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht. Der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wird ab Mai 2022 deutlich erleichtert.
Die neue Regelung wurde im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung eingeführt, die mit dem Beschluss des Bundeskabinetts realisiert werden kann. Wird der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht, so entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können dann z. B. einfach mit einem „30%-billiger“-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss.
So können solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich ist. Entscheidend ist, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet ist.