Zwischen den Parteien war jedoch streitig, ob das wiedergegebene Adler-Symbol tatsächlich markenrechtlichen Schutz genießt. Laut Markengesetz darf nämlich ein Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, wenn es ein staatliches Hoheitszeichen wie den Bundesadler enthält oder nachahmt. Real sieht dies als gegeben und hat deshalb beim deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Adler-Marke beantragt. Derzeit wird geprüft, ob das Amt tatsächlich einen Fehler begangen hat und die Marke entsprechend gelöscht werden müsste. Das Verfahren wird einige Monate in Anspruch nehmen.
Auf das Urteil des Landgerichts München hatte diese Frage jedoch keinen Einfluss, da der Adler bislang als Marke eingetragen ist und die Rechtmäßigkeit an anderer Stelle geprüft werden muss.