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Wurstkartell: Wiltmann mit Bußgeld von 6,5 Millionen Euro belegt

Nach dem heutigen Urteil des OLG Düsseldorf müssen die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und der persönlich haftende Gesellschafter Wolfgang Ingold ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Millionen Euro beziehungsweise 350.000 Euro zahlen.

Franz Wiltmann OLG Düsseldorf Bußgeld Wolfgang Ingold
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen hat der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute gegen den Wursthersteller Franz Wiltmann GmbH & Co. KG ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Millionen Euro und gegen den persönlich haftenden Gesellschafter Wolfgang Ingold eines in Höhe von 350.000 Euro verhängt.

Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, hat der Senat während der 44-tägigen Hauptverhandlung festgestellt, dass der persönlich haftende Gesellschafter, damals auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, sich an einem auf Dauer angelegten Kartell mit 20 Wurstherstellern zwischen April 1997 und Juli 2009 beteiligt hat, um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten möglichst einheitlich und zeitgleich Abgabepreiserhöhungen für ihre Fleischwaren- und Wurstwarenprodukte zu fordern. Die Absprachen hätten sich hierbei unter anderem darauf bezogen, den Zeitpunkt der Erhöhung und den Erhöhungsbetrag bzw. die Bandbreite der Erhöhung für bestimmte Produktgruppen (Rohwurst, Kochwurst, Brühwurst, Schinken) abzusprechen. So sollten die durch die Rohstoffpreiserhöhungen entstandenen Mehrkosten an den Lebensmitteleinzelhandel weitergegeben werden, was sonst nicht so zeitnah und auch nicht in der erstrebten Höhe möglich gewesen wäre.

Der Senat hat bei der Bußgeldzumessung zu Lasten unter anderem den langen Tatzeitraum, das auf Dauer angelegte Kartell sowie den im Tatzeitraum von der Kartelltat betroffenen Umsatz berücksichtigt. Zugunsten hat der Senat unter anderem die "Sandwich"-Position gewertet, in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, die lange Verfahrensdauer und die im Ermittlungsverfahren eingetretene Verfahrensverzögerung. Der eher untergeordnete Organisationsgrad des Kartells und der Umstand, dass es bei den Absprachen vor allem darum ging, den Einstieg in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu koordinieren, fanden ebenfalls Berücksichtigung, heißt es weiter.

Bei dem Wiltmann-Prozess handelt sich um das letzte Bußgeldverfahren gegen einen Wursthersteller, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das Unternehmen und der Betroffene hatten zuletzt auf Freispruch plädiert.

Das Bundeskartellamt hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller (darunter auch Heidemark, Wiesenhof und Rügenwalder Mühle) sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Aufgrund einer Regelungslücke führten unternehmensinterne Umstrukturierungen mehrerer Unternehmen dazu, dass Verfahren betreffend Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 238 Millionen Euro eingestellt wurden.

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