AGB Sponsoring

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring

(nachfolgend „AGB“)

§ 1 Allgemeines
Für Sponsoren, wenn diese Unternehmer sind, gelten ausschließlich diese AGB. AGB der Sponsoren gelten nicht.
Sie werden mit Buchung des Sponsoring-Paktes Vertragsbestandteil und gelten damit für alle mit dem Sponsoring in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor. Der Veranstalter bietet verschiedene Sponsoringpakete an.
Die Angebote des Veranstalters über die Inhalte der jeweiligen Sponsoring-Pakete sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.
Informationen über die aktuell möglichen Sponsoring-Pakete können den aktuellen Informationen für Sponsoren entnommen werden.

§ 2 Leistungen und Preise
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von medialog GmbH & Co. KG. In einzelnen Fällen kann auch ein Sponsoring-Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossen werden.
Der Sponsoringbetrag wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Für den Fall, dass der Sponsor im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. der Rechnung) ergibt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Sponsors / Folgen fehlender Mitwirkung
Der Sponsor stellt die für die Erbringung der Vertragsleistungen seitens des medialog GmbH & Co KG notwendigen Daten (z.B. Firmenlogos etc.) zu den angeforderten Terminen zur Verfügung.
Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind vom Veranstalter nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für den Veranstalter möglich ist.
Andernfalls verfällt der Leistungsanspruch des Sponsors ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Sponsor Schadenersatzansprüche zustehen.
Der Sponsor räumt dem Veranstalter für alle zur Verfügung gestellten Daten (Logos, Fotos, Texte etc.) die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 4 Erbringung der Sponsoring-Leistungen
Die spezifische Ausführung und Umsetzung des Sponsorenpaktes auf Basis der Leistungsbeschreibung obliegt medialog GmbH & Co. KG. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz des Sponsors besteht insoweit nicht.

§ 5 Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen
Im Falle von höherer Gewalt oder zwingenden Gründen, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder ganz oder teilweise abzusagen. Der Sponsor hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.

§ 6 Stornierungsbedingungen
Der Sponsor kann eine bestätigte Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen.

§ 7 Foto- bzw. Filmerlaubnis
Im Rahmen von Veranstaltungen der medialog GmbH &Co. KG werden zum Zwecke der Dokumentation, Veröffentlichung und Werbung Foto- und Filmaufnahmen getätigt.
Der Sponsor erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck dürfen diese auch an Dritte weitergegeben werden. Die beschriebene Erlaubnis räumt dem Veranstalter ein ausschließliches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Recht ein. Die Erlaubnis gilt auch nach Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Sponsor und Veranstalter fort.
Der Sponsor verzichtet in diesem Rahmen auf Honorarzahlungen und erhebt keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

§ 8 Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufleuten nach erfolgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Sponsor alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Veranstalter behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
Der Veranstalter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Sponsors ist der Veranstalter weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Sponsoringverhältnisses die Erbringung von Einzelleistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche des Sponsors gegen medialog GmbH & Co. KG, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pflicht.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufleuten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Sponsorenentgeltes beschränkt. Eine Haftung des Veranstalters wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 10 Datenschutz
Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) wird der Veranstalter ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
Die personenbezogenen Daten des Sponsors, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossenen Vereinbarung verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Sponsors für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der Einwilligung des Sponsors.

§ 11 Schlichtungsverfahren
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Sponsor an den Support von medialog Gmbh & Co. KG wenden: E-Mail-Adresse datenschutz@ medialog.de

 

Gaggenau, November 2020
medialog gmbH & Co. KG


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