Kritisiert wird die Kenntlichmachung der prozentualen Angaben der Getreide- und Saatengehalte. Betroffen sind insbesondere Misch- und Mehrkornbrote. Die Quittung dafür bekam die Handelskette am vergangenen Freitag, als die entsprechende Abmahnung ins Haus flatterte.
Bei Aldi Süd und Lidl enthielten etwa Roggenmischbrote statt der erwarteten 51 Prozent Roggenmehl deutlich weniger. Dies entspräche nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Leitsätze, betont Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wenn man lose und unverpackte Ware zum Verkauf anbietet, dann muss man sich auch an die dafür geltenden Regeln halten, damit eine objektive Vergleichbarkeit gegeben ist. Ansonsten ist das Verbrauchertäuschung.“ Mit der Abmahnung wolle man ein Zeichen für fairen Wettbewerb und Qualität setzen.
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches beinhalten Beschreibungen von Lebensmitteln wie Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale. Sie haben den Charakter eines Sachverständigengutachtens und dienen als Auslegungshilfe im Falle von Rechtsstreitigkeiten.