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BGH-Urteil zugunsten von Ritter Sport und Dextro Energy

Die Süßwarenhersteller Ritter Sport und Dextro Energy können in der Frage, ob die dreidimensionale Form ihrer Produkte weiterhin Markenschutz genießen dürfen, einen juristischen Erfolg verbuchen.

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Von Mirko Jeschke | Fotos: Ritter Sport

Das Schokoladenunternehmen Ritter Sport und Dextro Energy, der Hersteller des gleichnamigen Traubenzucker-Produkts, haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Dieser hat heute Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade bzw. dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.

Für die Süßwarenhersteller sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" bzw. "Traubenzucker" registriert.

Das Bundespatentgericht hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der jeweiligen Marken beantragt. Als Reaktion auf die Rechtsbeschwerden von Ritter Sport und Dextro Energy hat der BGH die angefochtenen Beschlüsse aufgehoben und die Verfahren an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

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