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BGH weist Bauer-Klage ab

Abgeschmettert: In dem seit beinahe fünf Jahren tobenden Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso und der Bauer Media Group hat Bauer in letzter Instanz eine Niederlage einstecken müssen.

Damit bleibt nun zunächst alles beim Alten: Der Verband Presse Grosso darf weiterhin die zentralen Vereinbarungen mit den Verlagen für alle rund 60 Grossisten steuern - und seine Mitglieder auch dazu auffordern, individuelle Verhandlungen mit Bauer zu verweigern.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hebt mit seiner Entscheidung zwei anderslautende Urteile auf: Zuvor hatten sowohl das Landgericht Köln als auch das OLG Düsseldorf in dem Rechtsstreit für die Bauer Media Group entschieden, da die Richter in der gängigen Praxis ein wettbewerbsunzulässiges Preis- und Konditionenkartell sahen.

Eine Revision seines Urteils wollte das OLG im Anschluss nicht zulassen, wogegen der Grosso-Verband Beschwerde beim BGH einlegte. Dieser wurde Anfang des Jahres stattgegeben. Die daraufhin erfolgende Prüfung des Falls durch den BGH förderte nun aus dessen Sicht Fehler beim Verfahren und bei der Anwendung deutscher und europäischer Gesetzesnormen zutage.

Es steht dem Verlag frei, erneut zu klagen. Damit würde der Rechtsstreit noch einmal von vorne beginnen.

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