Artikel

Bußgeld gegen Haribo

Der Süßwarenhersteller Haribo ist vom Bundeskartellamt zu einem Bußgeld in Millionenhöhe verurteilt worden. Rund 2,4 Millionen Euro muss das Unternehmen wegen des unzulässigen Austausches wettbewerbsrelevanter Informationen bezahlen.

Haribo habe in unzulässiger Weise Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht, heißt es in der Begründung des Bundeskartellamtes. Insgesamt vier Unternehmen seien daran beteiligt gewesen. Aufgeflogen waren die Absprachen durch Aussagen seitens des Süßwarenherstellers Mars, der ebenfalls an der Runde beteiligt war. Aufgrund der Kronzeugenregelung kommt Mars allerdings um eine Strafe herum. Gegen zwei weitere, nicht näher benannte Markenhersteller von Süßwaren werden die Ermittlungen noch fortgeführt.

Laut Angaben des Bundeskartellamtes hätten sich Vertriebsmitarbeiter der betroffenen Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007 regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Auf diese Weise hätten die Unternehmen Kenntnis über die Rabattforderungen des Einzelhandels gegenüber den anderen, in der Runde vertretenen Süßwarenherstellern sowie deren beabsichtigte bzw. erfolgte Reaktionen auf diese Forderungen erlangt.

Dazu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: “Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig. Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich wie hier im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt.“ Die in den „Vierer-Runden“ ausgetauschten Informationen wären dazu geeignet gewesen, das eigene Marktverhalten der Unternehmen in den Verhandlungen zu beeinflussen.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Haribo bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Einspruch eingelegt werden.

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise