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Edeka/Kaiser's Tengelmann: Wie es nun weitergeht

Die Würfel sind gefallen und die Entscheidung des Bundeskartellamtes hätte klarer nicht ausfallen können: Edeka darf Kaiser’s Tengelmann nicht übernehmen. Der Genossenschaftsverbund wollte sich 350 der 450 Märkte einverleiben und steht nun mit leeren Händen da – zumindest vorerst. Die Edeka hat nun vier Möglichkeiten, was sie weiter tun kann.

Akzeptieren der Entscheidung
Eine Variante ist, dass Edeka die Entscheidung der Kartellwächter hinnimmt und seine Ambitionen begräbt. Aus Hamburg und Mühlheim an der Ruhr heißt es: „
Wir werden die Argumentation des Amtes intensiv prüfen und das weitere Vorgehen zeitnah festlegen.“

Beschwerde vor Gericht
Allzu viel Zeit darf man sich dafür in den Zentralen allerdings nicht lassen, denn für den zweiten Weg bleibt eine Frist von nur einem Monat. Diese Variante würde vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf führen, wo Edeka und Tengelmann Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamtes einlegen können.

Zumindest Erzrivale Rewe hält diesen Weg für wahrscheinlich: „Wir sind darauf eingestellt, dass Edeka und Kaiser’s Tengelmann jetzt rechtliche Schritte prüfen und im Zweifel auch den Weg zum OLG Düsseldorf gehen“, sagt Alain Caparros, Vorstandsvorsitzender der Rewe Group.

Die Richter können die Entscheidung des Kartellamtes bestätigen oder kippen. Je nach Ausgang könnten wiederum beide Seiten vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe dagegen Einspruch erheben. Wie lange sich ein juristischer Streit hinziehen könnte, ist allerdings schwer zu sagen. Laut Experten kann sich ein Gerichtsverfahren mehrere Monate hinziehen, aber auch zwei bis drei Jahre.

Ministererlaubnis
Nach Informationen des „Manager Magazins“ bereiten die Edeka-Anwälte derzeit einen Antrag auf Ministererlaubnis vor. Auf diese Weise kann der Bundeswirtschaftsminister eine Sondererlaubnis für Fusionen erteilen und damit die Entscheidung des Bundeskartellamtes aushebeln. Sigmar Gabriel hätte vier Monate nach dem Eingang des Antrages Zeit, um darüber zu entscheiden.

Derartige Entscheidungen sind allerdings umstritten: „Die Ministererlaubnis ist in der Fusionskontrolle ein Fremdkörper. Ihr Raum sollte so gering wie möglich sein. Hier wären jedenfalls alle anderen Optionen eines möglichen Verkaufs vorzuziehen", sagt Dr. Tim Reher, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Hamburg

Erneuerter Antrag beim Kartellamt
Eine weitere Möglichkeit für die Edeka wäre es, einen neuen Antrag auf Übernahme beim Bundeskartellamt zu stellen. Mit dem Wissen, um die Bewertungskriterien, könnte die Gelb-Blauen ihr erstes Angebot eindampfen und damit womöglich die Chancen, zumindest auf eine Teilübernahme, erhöhen.

In der Branche gilt diese Variante allerdings als sehr unrealistisch. Nachdem sich das Kartellamt in einer früheren Stellungnahme zu den Chancen der Übernahme äußerte, hatte die Edeka auf weitere Zugeständnisse verzichtet und die Gespräche abgebrochen. Damit scheint eine der anderen drei Varianten weitaus wahrscheinlicher.

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