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Erste Bußgelder im Kartellverfahren gegen Bierbrauer

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro gegen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privatbrauerei Barre sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, konnten Preisabsprachen zwischen Brauereien nachgewiesen werden. „Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte“, so Mundt.

Preisabsprachen auf regionaler und überregionaler Ebene

In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erzielten demnach zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Größenordnung. Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (Anheuser-Busch InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.

Auslöser: Bonusantrag von Anheuser-Busch InBev

Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Diese sind bisher namentlich noch nicht bekannt. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.
Im Laufe des Verfahrens haben neben Anheuser-Busch InBev auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamtes. Darüber hinaus konnte mit allen fünf Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Beides - Kooperation und Settlement - wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden.

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