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FDP will Samstagsarbeit im Handel erleichtern

Die FDP lässt beim Thema Ladenöffnungsgesetz nicht locker. Mit Blick auf die umstrittene Regelung zur Samstagsarbeit will die Fraktion das erst seit Jahresbeginn geltende Gesetz novellieren. Die Regelung, nach der Arbeitnehmer im Einzelhandel nur an zwei Samstagen im Monat arbeiten dürfen, stehe im Widerspruch zu Arbeitnehmer-, Händler- und Kundeninteressen, sagte Fraktionschef Uwe Barth.

Noch immer stehe eine vernünftige Regelung aus. Die Planungen der Regierung dazu seien willkürlich. Deshalb behalte sich die FDP als Ultima Ratio eine Normenkontrollklage vor, sagte Barth. Die FDP will, dass Beschäftigte in Verkaufsstellen auf Verlangen an einem Samstag im Monat von der Arbeit freigestellt werden müssen, es sei denn, sie haben in der jeweiligen Woche höchstens vier Werktage gearbeitet. Zur Begründung führte die Partei unter anderem an, dass der Samstag in einigen Geschäften der umsatzstärkste Tag sei.

Auch Grünen-Fraktionschefin Anja Siegesmund monierte die lange Wartezeit auf die "notwendige Verordnung, die Klärung in die Flickenschusterei von Schwarz-Rot beim Ladenschluss bringen soll". Mit dem lieblos und ohne Ehrgeiz vorbereiteten Gesetz könne inzwischen wohl auch die Landesregierung nicht mehr leben.

Trotz aller Kritik könne sie dem FDP-Entwurf jedoch auch nicht viel abgewinnen, sagte Siegesmund und warnte vor Schnellschüssen. Wichtig seien vielmehr Vorschläge, die die Interessen aller Betroffenen verbinden. Daher müsse das Thema Ladenöffnung "endlich richtig und ergebnisoffen" diskutiert werden.

Die Landesregierung verwies auf das beschlossene Gesetz und zeigte sich irritiert, dass die FDP dies ändern wolle. Der Sozialausschuss werde sich am Donnerstag mit der Verordnung befassen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Dort sei allerdings noch nicht mit Einvernehmen zu rechnen. Aus Reihen der CDU sei bereits signalisiert worden, dass es wohl eine weitere Anhörung geben werde. //dapd

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