Artikel

HDE setzt sich für Ausnahmen bei Kassenbonpflicht ein

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Händler bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) setzt sich nun für eine Ausnahmeregelung für Händler ein, die täglich sehr viele Verkäufe tätigen – und argumentiert mit der Umweltbelastung.

"Handelsverband Deutschland" "HDE"
zur Bilderstrecke, 3 Bilder
Von Nilofar Eschborn | Fotos: Unternehmen

Der HDE setzt sich für eine Ausnahmeregelung der Kassenbonpflicht für jene Händler ein, bei denen im Unternehmensdurchschnitt je Standort oder Betriebsstätte täglich mehr als 500 Bons anfallen. Wenn diese Unternehmen von der Pflicht zum Ausdrucken aller Kassenbons befreit würden, sei das umweltschonend und kostensparend, ohne dass die Steuerehrlichkeit gefährdet werde, ist der Verband überzeugt. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kommentiert: „Das Finanzministerium sollte die schon heute im Kassengesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände für die Bonpflicht praktikabel gestalten, um das nutzlose Ausdrucken von Kassenbelegen im Einzelhandel zumindest ein wenig einzudämmen.“

Alternativ schlägt der Verband vor, eine Gesamtzahl von Bons als Grund für die Befreiung eines Unternehmens festzulegen. Die jeweiligen Schwellenwerte sollten bei Unternehmen, die nachweislich um eine korrekte Steuerbefolgung bemüht sind, abgesenkt werden. Eine Befreiung von der Bonpflicht erachtet der HDE ebenfalls als sinnvoll, wenn ausschließlich bargeldlose Zahlungen ohne jegliche Möglichkeit zur Barzahlung durchgeführt werden. „Bei allen Ausnahmefällen würde der Kunde auf Wunsch natürlich immer einen Beleg erhalten. Gleichzeitig wird die Besteuerung durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung in der Kasse sichergestellt“, ergänzt Genth.

"Handelsverband Deutschland" "HDE"

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise