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LEH vereinheitlicht Haltungskennzeichnung von Fleisch unter dem Begriff „Haltungsform“

Lebensmittelhändler der Initiative Tierwohl werden Fleisch zukünftig nach dem einheitlichen System „Haltungsform“ kennzeichnen. Ab 1. April 2019 werden zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. Das neu geschaffene Kennzeichen der „Haltungsform“ markiert in einem vierstufigen System jeweils, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, und ist grundsätzlich mit der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung vereinbar.

Initiative Tierwohl Haltungsform Haltungskennzeichnung Fleisch
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Initiative Tierwohl

Lebensmittelhändler, die in der Initiative Tierwohl engagiert sind, kennzeichnen Fleisch zukünftig nach dem einheitlichen System „Haltungsform“. Nach Angaben der Initiative werden ab 1. April 2019 zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. Die „Haltungsform“ gibt Verbrauchern auf der Verpackung von Fleisch einen Überblick darüber, wie die Tiere, von denen das Fleisch des jeweiligen Produktes stammt, gehalten wurden. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Die Organisation des Kennzeichnungssystems erfolgt über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, die auch als Trägerin der Initiative Tierwohl fungiert.

Einige Lebensmitteleinzelhändler haben 2018 eigene Systeme zur Kennzeichnung von Fleisch eingeführt. Im Dialog mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich die Unternehmen des LEH bereits im Mai 2018 dazu bereit erklärt, die bestehenden Kennzeichnungen zu vereinheitlichen. Damit kommt der Handel dem Verbraucherwunsch nach mehr Erkennbarkeit und Transparenz nach. Mit der „Haltungsform“ schafft der Handel jetzt ein einheitliches und unternehmensübergreifendes System. Dieses System der „Haltungsform“ ist so konzipiert, dass es grundsätzlich vereinbar ist mit der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung.

Das neu geschaffene Kennzeichen der „Haltungsform“ markiert in einem vierstufigen System jeweils, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Die 1. Stufe „Stallhaltung“ entspricht dabei den gesetzlichen Anforderungen bzw. dem QS- oder einem vergleichbaren Standard. Fleisch, das mit Stufe 2 „Stallhaltung plus“ gekennzeichnet ist, muss darüber hinaus aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards wie etwa mindestens zehn Prozent mehr Platz im Stall und zusätzlichem Beschäftigungsmaterial stammen. Stufe 3 „Außenklima“ fordert für die Tiere unter anderem noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Bei Stufe 4 „Premium“ haben die Tiere noch mehr Platz und müssen zwingend Auslaufmöglichkeiten haben. Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet.

Die Haltungsform ist kein neues Tierwohl-Siegel, sondern ordnet für den Verbraucher alle bestehenden Tierwohlprogramme in einem vierstufigen System ein und kennzeichnet, nach welchem Standard das Tier gehalten wurde. Die Kennzeichnung werden Verbraucher auf Verpackungen bei Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe finden.

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