Verbindlich in Kraft treten wird die Verordnung voraussichtlich am 1. August 2014. Ende Mai 2014 erfolgte die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies war Voraussetzung, das Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung einzuleiten.
Mindestlöhne für Fleischwirtschaft
Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte sich in seiner Sitzung in Berlin einstimmig für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages für die Fleischwirtschaft ausgesprochen.