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Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Geldbuße gegen Melitta

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern eine Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro gegen Melitta Europa verhängt und damit die Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2009 bestätigt.

Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens stand weniger der Tatvorwurf selbst als vielmehr die Frage, ob die heutige Melitta Europa GmbH & Co. KG als Rechtsnachfolgerin für die gegen die Melitta Kaffee GmbH erlassene Buße haften muss.
Die Gesellschafter von Melitta Kaffee hatten das Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu Melitta Europa, verschmolzen. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass diese Umstrukturierung mit dem Ziel erfolgte, der Bußgeldhaftung zu entgehen.

Erst mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahre 2013 wurde eine Regelung zur Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers eingeführt. Seitdem sind haftungsausschließende Maßnahmen zumindest erschwert. Die Umstrukturierungen bei Melitta erfolgten aber noch vor dieser Gesetzesänderung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir begrüßen dieses Urteil sehr. Das Kartell als solches stand hier kaum noch zur Debatte. Das Gericht hat entschieden, dass sich das Unternehmen nicht  durch eine Umstrukturierung der Haftung für den Kartellverstoß entziehen konnte. Melitta ist nicht das erste Unternehmen, das versucht, bestehende Regelungslücken auszunutzen – es wird auch nicht das letzte sein. Die bisherigen Gesetzesänderungen sind noch nicht ausreichend. Hier ist noch immer der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen.“

Vorwurf der Preisabsprachen bestätigt

Das Oberlandesgericht bestätigte zudem den Vorwurf, dass sich die vier betroffenen Kaffeeröster seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 über Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander abgesprochen hätten. Dies gelte insbesondere für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008, von denen zumindest vier auch umgesetzt worden seien. Ziel sei es gewesen, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte (Filterkaffee, zeitweise auch Ganze Bohne-Produkte, Espresso und Kaffeepads) bei den Endverkaufs- und Aktionspreisen („Preisarchitektur“) aufrechtzuerhalten.

Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2009 Geldbußen in Höhe von insgesamt 159,5 Mio. Euro gegen Alois Dallmayr Kaffee, Melitta Kaffee und Tchibo erlassen. Kraft Foods Deutschland war bußgeldfrei geblieben, da das Unternehmen als erstes einen Bonusantrag gestellt hatte. Alois Dallmayr Kaffee hatte den Bußgeldbescheid akzeptiert (sog. Settlement), Melitta Kaffee und Tchibo hingegen hatten Einspruch eingelegt. Tchibo hatte den Einspruch im August 2013 zurückgenommen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Melitta Europa hat gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt und will den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen.

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