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Stiftung Warentest gesteht Niederlage ein

Die Stiftung Warentest wird die juristische Auseinandersetzung mit dem Schokoladenhersteller Ritter Sport nicht weiter fortsetzen. Sie erkennt das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. September 2014 nach einer internen Prüfung an.

„Die Stiftung Warentest hat im Testbericht nicht präzise und ausführlich genug dargelegt, wie sie zur Beurteilung der Deklaration gekommen ist“, sagt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest, selbstkritisch.  Ob sich das Gericht vor diesem Hintergrund in einem neuen Hauptsacheprozess mit der tatsächlichen Herstellung des Piperonals befassen würde, sei ungewiss.

Zudem würde ein Prozess mit Beweisaufnahme über vermutlich mehrere Instanzen hinweg einen unverhältnismäßig hohen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verursachen. „Die Stiftung Warentest beendet daher die juristische Auseinandersetzung“, heißt es in einer Mitteilung.

In dem Verfahren hatte das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die vom Landgericht München I mit Urteil vom Januar erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht (Ausg. 12/2013) nicht, wie geschrieben, „nachgewiesen“, sondern „geschlussfolgert“ habe, um welche Art von Piperonal es sich in der „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade handele.

Ob es sich bei dem verwendeten Piperonal um einen natürlichen oder chemisch hergestellten Aromastoff gehandelt hat, spielte für das Gericht bei seiner Entscheidung keine Rolle. Nach wie vor ist deshalb nicht geklärt, wie der Aromastoff tatsächlich gewonnen wird.

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