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Übergangsfrist für das elektronische Lastschriftverfahren

Banküberweisungen und Lastschriften werden europaweit vereinheitlicht. Das EU-Parlament hat einer entsprechenden SEPA-Verordnung zugestimmt. Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) – Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift – ist aber weiter bis zum ersten Februar 2016 möglich.

SEPA steht für Single Euro Payment Area. Gemeint ist damit ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum mit dem Ziel des grenzenlosen europäischen Zahlungsverkehrs. Dazu werden bis 2014 die bisherigen Kontonummern und die Bankleitzahl der so genannten IBAN (International Bank Account Number) weichen – einer europaweit einheitlichen Kontonummer.

Neben Überweisungen von der Umstellung ebenfalls betroffen: die so genannte SEPA-Lastschrift, das europäische Äquivalent zum bisher in Deutschland praktizierten Lastschriftverfahren (ELV). Seitens des Handels wurden die SEPA-Lastschrift bisher als zu kompliziert und teuer kritisiert. Der ursprüngliche Entwurf beschrieb technische Anforderungen an künftige Lastschriften, die laut Handelsverband Deutschland (HDE) mit dem ELV nicht vereinbar waren.

Die heute beschlossene Verordnung stellt sicher, dass es auch im gemeinsamen Zahlungsraum keine gesetzlichen Hürden für den Weiterbetrieb des ELV-Verfahrens gibt – parallel zur SEPA-Lastschrift. Bis 2016 müssen dann Alternativen für das heutige Verfahren gefunden sein. Dazu HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Jetzt ist die Kreditwirtschaft gefordert, die Anforderungen der Wirtschaft umzusetzen und auch nach dem Enddatum ein mit dem heutigen ELV vergleichbares Verfahren zu ermöglichen.“

Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gilt insbesondere für den Handel als wichtiges Instrument im Wettbewerb mit den Alternativen der Kreditwirtschaft wie etwa das für den Handel kostenintensivere Electronic-Cash-Verfahren.

Damit die SEPA-Verordnung in Kraft tritt, ist formell noch die Zustimmung des Ministerrats nötig. Zudem muss ein deutsches Begleitgesetz geschaffen werden.

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