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VIG: Bundesrat billigt Gesetzesnovelle

Der Weg für das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist frei. Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag gegen eine Beratung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss ausgesprochen und damit die Gesetzesnovelle gebilligt.

"Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Verbraucher sollen durch die Novelle des Gesetzes künftig nicht nur Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände erhalten können, sondern auch zu anderen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Haushaltsgeräten, Möbeln und Heimwerkerartikeln. Durch eine neue Gebührenregelung sollen sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei sein. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, werden die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis bleiben, informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

"Das neue Verbraucherinformationsgesetz ist ein Instrument für die Bürger, um bei konkreten Anliegen eine konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten", sagte Aigner. So könnten die Verbraucher bei Behörden künftig  leichter erfahren, wenn beispielsweise ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Damit sich die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf die neue Rechtslage vorbereiten können, sollen die Änderungen sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treffen, dies sei voraussichtlich der 1. September 2012.

 

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