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ZDG kritisiert Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung

Nach Meinung des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ist der jüngste Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft unverhältnismäßig und gefährdet Arbeitsplätze.

ZDG Werkverträge
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Von Mirko Jeschke | Fotos: ZDG

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), steht dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und Unternehmenskooperation in der Fleischwirtschaft kritisch gegenüber: "Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt - und gefährdet Arbeitsplätze! Die Bundesregierung nimmt in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.“

Laut Ripke ist klar, dass seine Branche zukünftig auf Werkverträge verzichten wird – unabhängig von einem gesetzlichen Verbot. Die Geflügelwirtschaft habe Politik und Gewerkschaften mit dem Anfang Juli vorgeschlagenen <link https: www.rundschau.de artikel gefluegelwirtschaft-will-tarifvertrag-fuer-die-ganze-branche>verbindlichen Flächentarifvertrag sogar ein noch weitreichenderes Angebot gemacht. „Zwingend ist aber das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung, damit unsere Betriebe flexibel auf saisonale Spitzen reagieren können. Einem Missbrauch könnte mit einer verbindlichen Quote vorgebeugt werden. Darüber hinaus hebelt das Verbot von Unternehmenskooperation unter anderem zwingend notwendige und etablierte lebensmittelhygienerechtliche Fakten aus. Minister Heil ignoriert all das wissentlich und nimmt sehenden Auges in Kauf, dass ein ganzer Wirtschaftszweig mit tausenden Arbeitsplätzen in Deutschland existenzgefährdet und dem Import ausländischer Fleischerzeugnisse Tür und Tor geöffnet wird.

Aus Sicht der deutschen Geflügelwirtschaft wurde im jüngsten Gesetzentwurf neben der Verletzung marktwirtschaftlicher Prinzipien auch die notwendige Sorgfaltspflicht, die einem jedem deutschen Gesetz zugrunde liegen muss, auf das Gröbste verletzt. „Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren", so Ripke weiter.

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