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Aus für deutsches Branntweinmonopol

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das Ende des deutschen Branntweinmonopols beschlossen. Das bestehende Verfahren soll demnach bis Ende 2017 in zwei Stufen abgeschafft werden. Im ersten Schritt werde das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien zum 30. September 2013 auslaufen, teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.

Klein- und Obstbrennereien (sogenannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und können in dieser Zeit noch mit staatlichen Beihilfen rechnen. Deutschland kommt mit dem Schritt Vorgaben der Europäischen Union nach, die bereits 2010 ein Ende der staatlichen Hilfsgelder gefordert hatte.

Mit dem Beschluss schiebt die Regierung nun einen Riegel vor die Subventionierung von kleinen Schnapsbrennereien. Wie die "Passauer Neue Presse" berichtet, sollen die Beihilfen für etwa 670 Kartoffel- und Getreidebrennereien bereits Ende 2013 enden. Für rund 20.000 kleine Obstbrennereien werde eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt. Bisher erhalten Brennereien für ihren Alkohol, der für Getränke, aber auch für Medikamente und Kosmetika verwendet wird, von der Monopolverwaltung eine Garantiesumme oberhalb des Marktpreises. Der jährliche Zuschuss des Staates beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro.

Stimmt der Bundestag dem Plan zu, könnte eine weitere Änderung in Kraft treten. Aus Gründen einer zeitgemäßen Rechtssprache - so heißt es im Referentenentwurf - soll die bisherige "Branntweinsteuer" in "Alkoholsteuer" umbenannt werden.

 

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