"Trotz der starken Marktposition von Homann konnte der Zusammenschluss freigegeben werden. Den Herstellern steht der Lebensmitteleinzelhandel als starker Nachfrager gegenüber. Dieser verfügt zudem über ausreichende Beschaffungsalternativen bei Unternehmen, die dem Marktführer Homann wirksamen Wettbewerb machen. Allerdings werden wir darauf achten, dass sich die Struktur in diesem Markt künftig nicht verschlechtert, da mit weiteren Zusammenschlüssen die Gefahr einer Vermachtung des Marktes, auch zu Lasten der Verbraucher, steigt", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
In dem Verfahren habe man umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. In die Untersuchung hatte die Behörde alle Handelsunternehmen mit nennenswerter Marktbedeutung sowie mehrere hundert Hersteller von Feinkostsalaten, Fischfeinkost und Fischspezialitäten einbezogen.