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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Amazon ein

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde will die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz des Händlers überprüfen.

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Von Dominique Snjka | Fotos: RUNDSCHAU

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den Internethändler Amazon eingeleitet. „Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden", so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz berge das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. "Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamtes.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist unter anderem, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides lägen laut Behörde Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies wird das Bundeskartellamt nun näher überprüfen. Auslöser für das Verfahren sind zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht haben.

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet.

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