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Bundeskartellamt: Tönnies darf Tummels nicht übernehmen

Das Bundeskartellamt hat die Fusionspläne der Schlachthofbetreiber Tönnies und Tummel gestoppt. Die Begründung: Bei der Beschaffung von Schlachtsauen sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch in Deutschland habe das Unternehmen Tönnies bereits eine marktbeherrschende Stellung inne.

Diese würde sich durch den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Schlachthof Tummel weiter verstärken und die Chancen für einen wirksamen Wettbewerb verschlechtern, so die Begründung des Bundeskartellamts.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "In Deutschland werden aufgrund der hier konzentrierten Wurstherstellung etwa 65 Prozent aller in der EU geschlachteten Sauen zerlegt und abgesetzt. Die Tönnies-Gruppe als Deutschlands führender Schweine- und Sauenschlachter ist das dominierende Unternehmen in diesem Bereich."

Mit Tummel würde ein bisher selbständiger Schlachthof in einer für die Sauenbeschaffung günstigen geographischen Lage aus dem Markt fallen. Die Mengenzuwächse in einer Größenordnung von 10 bis 15 Prozent würden die Verhaltensspielräume von Tönnies zusätzlich erweitern.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen.

 

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