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Coca-Cola: Gericht bestätigt Einweg-Pfand-Kennzeichnung

Im Streit um die Pfand-Kennzeichnung von Coca-Cola-Einweg-Plastikflaschen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies eine Klage des Vereins gegen den Getränkekonzern ab.

Die DUH hatte Coca-Cola Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf die Pfandpflicht der Flaschen lediglich ein Piktogramm hinweist, jedoch kein Text. Für den Umweltverband war das nicht ausreichend. Das Gericht sah diese Praxis jedoch im Einklang mit der Auffassung diverser Behörden und Verbände, wie eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Presseagentur sagte.

Coca Cola und die DUH liegen in einem Dauerklinsch. Die Umwelthilfe unterstellt dem Getränkekonzern durch die kostenbedingte Umstellung auf Einweg-Plastikflaschen mittelfristig aus dem deutschen Pfandsystem aussteigen zu wollen und damit das gesamte System in seinem Bestand zu gefährden. Dagegen gehen die Umweltschützer mit Einstweiligen Verfügungen und Kampagnen vor.

Mitte September waren die beiden Organisationen schon einmal aneinander geraten. Damals ging es um eine Werbeaussage zur Flasche von Coca Cola Life. Die DUH hatte eine Änderung gefordert, die Coca Cola jedoch schon freiwillig vor dem Wirksamwerden der Einstweiligen Verfügung umgesetzt hatte.

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