Stein des Anstoßes: Lidl vertreibt Produkte unter den Namen "Roggenmischbrot" "Mehrkornbrot" und "Weizenmischbrot" in seinem Sortiment. Diese entsprechen laut Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks nicht den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelhandbuches.
"Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen. Nur so hat der Verbraucher eine objektive Vergleichbarkeit. Insofern ist die Rechtslage klar", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Mit der Klage gegen Lidl geht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks nach dem Discounter Aldi bereits zum zweiten Mal gerichtlich gegen einen großen Lebensmitteldiscounter vor.