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Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wird das Bundeslandwirtschaftsministerium an den bestehenden bundesweiten BSE-Kontrollen festhalten. In Deutschland waren zuletzt 2009 zwei BSE-Fälle aufgetreten, in den vergangenen drei Jahren war kein neuer Fall gemeldet worden. „Die Pflicht zu systematischen und verbindlichen Tests bleibt bestehen“, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Das Testalter der Rinder wird von 72 auf 96 Monate angehoben. Konkret bedeutet das: In Deutschland muss künftig jedes gesund geschlachtete Rind, das 96 Monate oder älter ist, im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im Schlachthof auf BSE getestet werden.

Die neuen Regelungen sollen, abhängig vom Verlauf der Beratungen im Bundesrat, nach Möglichkeit noch in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Bis dahin gelten für Deutschland die bisher gültigen Vorschriften: Demnach wird jedes gesund geschlachtete Rind, das 72 Monate oder älter ist, auf BSE getestet. Andere BSE-Schutzmaßnahmen wie das Entfernen von Risikomaterial und Verfütterungsverbote von Tiermehl an Wiederkäuer bleiben unverändert in Kraft.

Zum Hintergrund:
Nach einer neuen EU-Regelung müssen seit Beginn des Jahres 2013 Rinder in 25 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – nicht mehr systematisch auf die Rinderkrankheit BSE getestet werden, sondern nur noch stichprobenartig. Gemäß EU-Recht könnten die EU-Staaten ab März 2013 gänzlich auf verbindliche BSE-Tests bei gesund geschlachteten Rindern verzichten. Wegen des europaweiten Rückgangs an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren stellt es die EU den Mitgliedstaaten frei, eigene Regelungen zu treffen.

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