Die neue gesetzliche Regelung soll einen Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Neuerung verpflichtet Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer bundesweit dazu, alle ihre Ergebnisse von Dioxinuntersuchungen zu melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wertet diese dann regelmäßig aus, heißt es aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch private Labore, die bedenkliche Stoffe in Lebens- oder Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig den zuständigen Behörden melden.
Das Dioxin-Frühwarnsystem ist Teil des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette".