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Durchbruch bei der Tabakproduktrichtlinie

Die Verhandlungsführer von Rat, Europäischem Parlament und Kommission haben sich heute auf eine gemeinsame Position zur Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie geeinigt. Das teilt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit.

„Wir hätten uns zwar an der einen oder anderen Stelle strengere Reglungen gewünscht – entscheidend ist, dass das Gesamtpaket stimmt. Wir haben die Chance genutzt, Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen“, sagt Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2012 den Entwurf zur Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie vorgelegt, der intensiv auf EU-Ebene diskutiert wurde. Nach der heutigen Einigung der Verhandlungsführer müssen nun noch das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Kompromiss geben. Erst dann kann die Richtlinie in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie enthält unter anderem folgende Neuregelungen:

 

  • Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen.
  • Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen.
  • Verboten werden Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen.
  • Erstmals werden auch so genannte E-Zigaretten von der Richtlinie erfasst. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen, da diese Produkte künftig einheitlich in der gesamten EU geregelt sind. In E-Zigaretten dürfen keine verbotenen Zusatzstoffe (z.B. Vitamine, Koffein oder Stoffe, die die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern) enthalten sein. Zudem müssen E-Zigaretten mit einer Kindersicherung versehen sein. Bis zuletzt war die Ausgestaltung der Regelungen zur E-Zigarette umstritten.

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