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Europäischer Gerichtshof fällt Honig-Urteil

In Zukunft darf Honig, auch wenn er nur geringfügige Spuren von gentechnisch veränderten Pollen enthält, nur mit einer speziellen Zulassung in den Verkehr gebracht werden, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Am Dienstag gab der EuGH sein Urteil zu gentechnisch veränderten Pollen im Honig bekannt. Dem Gerichtsurteil vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, ob Honig unter die Vorschriften des EU-Gentechnikrechts fällt. Der EuGH hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ein Lebensmittel im Sinne des EU-Gentechnikrechts darstellt und deshalb einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht unterliegt. Erzeuger und Händler befürchten durch die künftige Kennzeichnung gravierende Auswirkungen auf den Honig-Markt. Ebenfalls im Raum steht eine mögliche Schadensersatzpflicht der Genfood-Produzenten.

Dass vor allem importierter Honig durchaus auch Spuren von gentechnisch veränderten Pollen enthalten kann, ist seit mehr als zehn Jahren bekannt und in der öffentlichen Diskussion. Dies zeigen Untersuchungen der zuständigen Länderbehörden. Deutschland muss einen Großteil seines Honigs aus Staaten importieren, in denen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weit verbreitet ist (Mittel- und Südamerika).

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz prüft derzeit das Urteil des EuGH. Zusammen mit den für die Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländern wird beraten, wie die Vorgaben des Gerichts für den Handel mit Honig möglichst schnell umgesetzt werden können.

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