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Fleischwirtschaft: Tarifverhandlungen gescheitert

Die dritte Tarifverhandlung über mehr Lohn in der deutschen Fleischwirtschaft wurde laut der Gewerkschaft NGG ohne Ergebnis unterbrochen.

Von Sibylle Menzel | Fotos: Pixabay

Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt, ist die dritte Runde der Tarifverhandlungen mit der deutschen Fleischwirtschaft unterbrochen worden, es wurde kein Ergebnis erzielt und kein neuer Verhandlungstermin vereinbart.

Die Gewerkschaft ging mit der Forderung nach einem Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel in die Verhandlungen. Das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot sah einen Mindestlohn von 10,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2021 vor. Weitere Forderungen der Gewerkschaft: Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit und ein Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollten die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das hieße, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, heißt es in der Stellungnahme der NGG.

Als Folge der gescheiterten Verhandlungen erklärt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG: "Es gibt also weiter keinen deutschlandweiten Tarifvertrag mit der NGG. Gemäß dem Arbeitsschutzkontrollgesetz dürfen die Unternehmen der Fleischbranche somit ab dem 1. April keine Leiharbeit mehr einsetzen."

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