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Experten-Interview: So schützen sich LEH-Mitarbeiter vor dem Virus

Wie können sich Mitarbeiter im Lebensmittelhandel vor dem Coronavirus effektiv schützen? Dr. Stefan Mayer, Referatsleiter Biologische Einwirkungen bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, erklärt, worauf sie achten müssen.

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Von Nilofar Eschborn | Fotos: Unternehmen

Während ein Großteil der Bevölkerung gerade im Home-Office arbeitet, erbringen die im LEH Beschäftigten Höchstleistungen auf den Flächen. Dr. Stefan Mayer, Referatsleiter Biologische Einwirkungen bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, erklärt, mit welchen Maßahmen sie ihre Gesundheit schützen können.

Herr Dr. Mayer, was ist für die Beschäftigten im Umgang mit Kunden zu beachten?

Halten Sie Abstand! Das ist bei einer Infektion, die durch Tröpfchen übertragen wird, das A und O. Den Kunden sollte zudem im Eingangsbereich Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im Kassenbereich und an Bedientheken sollten Sie zudem Wartepositionen aufzeichnen oder einrichten. Dadurch wird die Anzahl der Personen, die sich hier gleichzeitig aufhalten, reduziert. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass der erforderliche Abstand überall eingehalten werden kann.

Worauf ist außerdem zu achten?

Stellen Sie sicher, dass das Kassenpersonal möglichst wenig direkten Kontakt mit den Kunden hat. Geeignet hierfür sind Abschirmungen in Form von Plexiglas oder Folien. Sollte in Zeiten mit erhöhtem Kundenaufkommen der Platz nicht ausreichen, um die notwendigen Mindestabstände einzuhalten, kann eine Zugangsbegrenzung sinnvoll sein. Als Maßzahl gilt eine Person pro 10 m² Verkaufsfläche. Je nach Größe der Verkaufsfläche dürfen Kunden ggf. nur einzeln eintreten.

Sollten die Beschäftigten Einweghandschuhe tragen? 

Das Tragen von Einweghandschuhen stellt keine vorrangige Maßnahme zum Schutz vor Sars-CoV-2 Viren dar. Das Virus kann sowohl über kontaminierte Hände als auch über kontaminierte Handschuhe auf die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen der Beschäftigten übertragen werden. An oberster Stelle steht deshalb auch, die Belegschaft über Hygieneregeln, Hustenetikette und zum richtigen Verhalten in den Geschäftsräumen zu informieren.

Welche Maßnahmen sollten in Pausenräumen ergriffen werden, um eine Ansteckung zwischen Mitarbeitern zu verhindern?

Auch hier sollte über Hygieneregeln und die Hustenetikette informiert und Abstand gehalten werden. Je nach Raumgröße kann Abstand beispielsweise über Zutrittsbeschränkungen oder angepasste Pausenzeiten eingehalten werden. Sorgen Sie zudem für regelmäßige und gute Belüftung und stellen Sie sicher, dass Küchengeschirr jeweils nur einmal und nur von einer Person genutzt wird. Oberflächen sollten nach der Benutzung gründlich abgewischt werden. Und: Stellen Sie Seife zum Händewaschen und Papierhandtücher bereit.

Welche Hygieneregeln sind im Umgang mit Lebensmitteln wie beispielsweise Obst einzuhalten?

Für Personal, das für den Bedienvorgang zuständig ist, gelten im Grunde dieselben Vorgaben für Hautschutz und Hygiene wie sonst auch, d.h. um einen sicheren Umgang mit der Frischware zu gewährleisten, sind kontaktvermeidende Arbeitstechniken einzusetzen und die Mitarbeiter zu persönlicher Hygiene zu schulen. Das Tragen von Handschuhen an Frischetheken bringt keinen hygienischen Vorteil.

Worauf ist im Umgang mit Bargeld zu achten?

Es gibt auch aus früheren Epidemien und auch aus den regelmäßig auftretenden Grippewellen keine Hinweise darauf, dass Bargeld eine maßgebliche Infektionsquelle darstellt. Dennoch sollte, wenn möglich bargeldlos bezahlt werden. Die Empfehlungen für gründliches Händewaschen sind selbstverständlich zu beachten. Um nicht bei der Geldübergabe die empfohlenen Mindestabstände zu unterschreiten, ist das Benutzen von kleinen Tabletts oder einer festen Geldablage hilfreich.

Weitere Fragen und Antworten der Berufsgenossenschaft rund um die Corona-Krise sowie verschiedene Aushänge zum Download finden Sie unter: www.bghw.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-und-warenlogistik

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Diesen und weitere Aushänge stellt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik dem LEH zum Download zur Verfügung.

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