Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt. „Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zahlreiche Einzelhandelsunternehmen hätten durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen. Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sorge für große Ungerechtigkeiten. Denn bei der neuen Gebührenordnung wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden. „Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders. Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent“, so Genth weiter. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Der HDE fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Zudem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“