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Honig: Neue Kennzeichnungsregeln

Die Regeln zur Honigkennzeichnung sind geändert worden. Darüber informiert der aid Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz auf www.aid.de. So dürfen die Begriffe kaltgeschleudert und wabenecht nach den neuen Leitsätzen für Honig des Deutschen Lebensmittelbuches nicht mehr auf dem Etikett verwendet werden.

Diese hätten beim Verbraucher eine falsche Vorstellung hervorgerufen und besondere Qualität vorgetäuscht. Denn Honig befindet sich in Wachswaben und kann nur kalt bei Temperaturen von 25-28 Grad Celsius geschleudert werden, da höhere Temperaturen zu Schäden führen würden. Zudem ist Honig von Natur aus wabenecht, da Honigbienen ihr Sammelgut stets in den Zellen der Waben lagern.

Nach den neuen Leitsätzen können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit den Hinweisen Auslese und Premium beworben werden, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. So darf der Wassergehalt dieser Produkte 18 Prozent nicht überschreiten und sie müssen eine bestimmte Enzymaktivität aufweisen.

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Gut informiert durch die Krise