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Kartellamt: Bußgeld gegen Clemens Tönnies

Das Bundeskartellamt hat gegen Clemens Tönnies ein Bußgeld verhängt. Der Grund: unvollständige Angaben der Unternehmensgruppe bei der Anmeldung des Erwerbs des Schlachtunternehmens Tummel.

Das Fehlen der Angaben einer Mehrheitsbeteiligung von Clemens Tönnies am Wursthersteller "zur Mühlengruppe" kostet den Geschäftsführer von Tönnies Lebensmittel in Rheda-Wiedenbrück 90.000 Euro. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Bundeskartellamt kann es nicht zulassen, dass eine Anmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält." Für fristgebundene Fusionskontrollverfahren sei eine vollständige und wahrheitsgemäße Anmeldung unerlässlich."Ansonsten bestünde die Gefahr, dass das Bundeskartellamt aufgrund falscher Informationen entscheidet", erklärt Mundt das hohe Bußgeld.

Damit das Bundeskartellamt beurteilen kann, auf welchen Märkten sich eine Fusionen auswirken, regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dass die Fusionsparteien in der Anmeldung alle mit ihnen verbundenen Unternehmen und deren Aktivitäten angeben müssen. Die Anmeldung der Tönnies Holding enthielt laut Bundeskartellamt zwar Angaben zur Struktur der Unternehmensgruppe Tönnies, jedoch keinerlei Angaben zu den Mehrheitsbeteiligungen, die Herr Clemens Tönnies als Geschäftsführer der Tönnies Holding seit 1998 nach und nach an der Mühlen-Gruppe erworben hatte. Da Clemens Tönnies sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt hat, hat das Bundeskartellamt den für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehenen Bußgeldrahmen von 100.000 Euro nicht voll ausgeschöpft.

 

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