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Kartellamt verbietet Edeka Kauf von Kaiser’s Tengelmann

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch die Edeka untersagt. Das Vorhaben hätte zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten in einzelnen Regionen und Stadtbezirken geführt.

„In vielen Stadtteilen der Metropolen Berlin, München und Düsseldorf sowie einigen Markträumen in Oberbayern und NRW ist Kaiser’s Tengelmann der stärkste Wettbewerber von Edeka und Rewe, sodass dessen Ausscheiden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort erheblich reduzieren würde“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden.

Verhandlungsmacht wäre weiter gestiegen

Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben wettbewerbliche Probleme verursacht. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln ohnehin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) gegenüber ihren Wettbewerbern wäre weiter gestiegen.

Die nach der Abmahnung des Vorhabens von den Beteiligten gemachten Zusagen reichten den Kartellwächtern nicht aus, um die festgestellten wettbewerblichen Probleme auf den betroffenen Märkten zu lösen.

Kaiser's hat Marktanteile von bis zu 30 Prozent

Bei der Bewertung des Vorhabens hat das Bundeskartellamt alle Vertriebsschienen vom Vollsortimenter bis hin zum Hard-Discounter wie Aldi berücksichtigt. In den großen Städten wurde auch die konkrete Wettbewerbssituation in Stadtbezirken und Ortsteilen ermittelt. Kaiser’s Tengelmann ist danach in den betroffenen regionalen Markträumen fast durchweg mit Marktanteilen zwischen zehn und knapp 30 Prozent eine wichtige Wettbewerbskraft und verfügt über ein – für den potenziellen Erwerber – wertvolles Standortnetz.

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die bereits mit Abstand führende Marktposition von Edeka teilweise weiter verstärkt worden wäre. Aber auch in lokalen und regionalen Markträumen, in denen nicht Edeka, sondern der Rewe marktführend ist, war das aus Sicht des Verbrauchers sehr ähnliche Vertriebskonzepte und der entsprechend ausgeprägten wettbewerblichen Nähe der Anbieter von einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auszugehen.

Bereits in der Abmahnung hatte das Bundeskartellamt darauf hingewiesen, dass von den 450 Standorten von Kaiser’s Tengelmann rund 100 Standorte nicht von einer Untersagung betroffen seien. Diese hätten von der Edeka also problemlos übernommen werden können. Durch die zusätzliche Einbeziehung von Biomärkten wäre auch eine Übernahme von weiteren rund 70 Standorten und damit von insgesamt etwa einem Drittel der Kaiser´s-Standorte durch die Blau-Gelben möglich gewesen. Genau an vielen dieser Standorte hatte Edeka aber gerade kein Interesse.

Edeka hätte bis zu 170 Märkte problemos übernehmen können

Edeka und Tengelmann waren zwar bereit auf insgesamt gut 100 Standorte in Berlin und Bayern zu verzichten, dies hätte aber dem Erwerb von immer noch etwa 350 Standorten entsprochen. „Bei der Auswahl der Standorte haben die Unternehmen die Maßstäbe und Voraussetzungen für ein tragfähiges und wettbewerbskonformes Zusagenangebot nicht berücksichtigt“, kritisiert das Kartellamt.

„Wir hatten zudem eine ganze Reihe konkreter Hinweise auf alternative Interessenten für Teilnetze, die auch an der Übernahme der Beschäftigten interessiert gewesen wären. Edeka und Tengelmann waren jedoch nicht bereit, auf die vom Bundeskartellamt formulierten Bedingungen einzugehen, sodass das Vorhaben insgesamt zu untersagen war“, so der Präsident des Bundeskartellamtes weiter.

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