Durch die Reform werden staatliche Behörden in Zukunft noch schneller und wirksamer auf mögliche Lebensmittelkrisen reagieren können. Zudem wird mit der Gesetzesänderung der letzte bisher noch offene Punkt des Dioxin-Aktionsplans in nationales Recht umgesetzt.
Desweiteren wurde eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, wonach die Behörden die Verbraucher über das bisher geltende Recht hinaus bei Fällen von erwiesener erheblicher Täuschung wie etwa im Pferdefleisch-Skandal durch falsch etikettierte Fertiggerichte informieren sollen. Außerdem sieht die Novellierung die Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos für Futtermittelunternehmer vor. Diese werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
Lebensmittelsicherheit: Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Mit der neuen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist nun der Dioxin-Aktionsplan vollständig abgearbeitet und umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das Dritte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften beschlossen.