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Minister Gabriel: „Keine Gefälligkeitsentscheidung“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte extra seinen Sommerurlaub unterbrochen, um in Berlin die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu kritisieren. Das Gericht hatte am Vortag die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gekippt. Damit will sich Gabriel nicht abfinden – und kündigte Rechtsmittel an.

Der Minister sagte, er „respektiere“ den Gerichtsbeschluss zwar, griff die Entscheidung der Richter dann aber scharf an. Gabriel wirft dem Gericht vor, dass der Beschluss „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen enthält“. Deshalb werde das Wirtschaftsministerium (BMWi) mögliche Gegenmaßnahmen „prüfen und danach auch einlegen, um das Urteil zu revidieren“.

Besonders stößt dem SPD-Mann der Vorwurf der Befangenheit auf. „Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück“, so der Minister. Weder die vom Gericht genannten Termine seien richtig, noch entspreche es den Tatsachen, dass gemeinsame Termine mit den Herren Haub und Mosa im Geheimen stattgefunden hätten. Vielmehr seien die verfahrensführenden Beamten des BMWi bei diesen Gesprächen anwesend gewesen.

Gespräche mit den Antragsstellern seien „üblich“ und „zulässig“. Das Unterlassen wäre hingegen „eine Nachlässigkeit gewesen und vielleicht sogar auch ein Verfahrensfehler“. Gabriel warf de, OLG falsch informiert zu sein, obwohl sich die Verfahrensakten vorliegen würden. Darüber hinaus seien auch alle anderen Verfahrensbeteiligten - inklusive Rewe - im Rahmen der Akteneinsicht im Januar 2016 darüber informiert worden.

Auch die Kölner hätten zweimal die Möglichkeit bekommen, zu den Bedingungen ausführlich Stellung zu nehmen. „Damit ist die Feststellung des Gerichts nachweislich nicht zutreffend, es habe kein ‚transparentes, objektives und faires Verfahren‘ und keine ‚unverzichtbare, gleichmäßige Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten‘ stattgefunden.“

Den Richtern unterstellte der Minister, dass sie die Antragsteller Rewe und Markant vor einer scheinbaren Befangenheit schützen wolle, die von den Antragstellern selbst niemals befürchtet wurde. „Es ist überraschend und erstaunlich“, so Gabriel.
Dass die Ministererlaubnis „keine Gefälligkeitsentscheidung“ war, machte Gabriel daran fest, dass die Auflagen über das erneuerte Angebot von Edeka hinausgegangen sei und bis heute keine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien existierte.“ Es scheint also nicht ganz einfach zu sein, unsere harten Auflagen zur Arbeitsplatzsicherung zu erfüllen.“

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