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Oetker will Kinderpudding "Flecki" von Aldi verbieten

Zweite Runde im Puddingstreit zwischen Dr. Oetker und Aldi: Der Bielefelder Lebensmittelkonzern hat in einem Eilverfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ein europaweites Verkaufsverbot für Aldis Kinderpudding "Flecki" beantragt. Das Unternehmen warf Deutschlands größtem Discounter am Dienstag in der mündlichen Verhandlung vor, seinen erfolgreichen Kinderpudding "Paula" (Foto) kopiert zu haben.

Es ist ein Kampf der Giganten im deutschen Lebensmittelhandel. Oetker, einer der größten deutschen Markenartikel-Hersteller, hatte seinen Kinderpudding "Paula" bereits vor sieben Jahren auf den Markt gebracht und sich das an ein Kuhfell erinnernde, charakteristische braun-weiße Muster des Schoko-Vanille-Puddings designrechtlich schützen lassen. Der auffällige Pudding hat sich seitdem einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent bei Kinder-Fertigdesserts erobert. Deutschlands größter Discounter Aldi hatte kürzlich ein ähnliches Produkt unter dem Namen "Flecki" in sein Angebot aufgenommen. Oetker sieht dadurch sein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster verletzt. Außerdem wirft das Familienunternehmen Aldi vor, den mit Werbemillionen aufgebauten Ruf von "Paula" auszubeuten.

Auch wenn Aldi einen anderen Namen verwende und die Aufmachung unterschiedlich sei, werde "eine relevante Anzahl der Verbraucher" wegen der Ähnlichkeit der Produkte denken, "Paula" gibt es bei Aldi billiger, sagte der Oetker-Anwalt. Schließlich sei Aldi dafür bekannt, dass es auch von Markenartiklern hergestellte Produkte unter eigenen Namen verkaufe. Dies könnte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Aldi wies die Vorwürfe zurück. Der Discounter habe getan was möglich sei, um eine Verwechslung der Produkte zu vermeiden, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens. Das Produkt und seine Verpackung unterschieden sich deutlich vom Oetker-Pudding. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung könne keine Rede sein.

Der Vorsitzende Richter der 20. Zivilkammer Wilhelm Berneke, signalisierte in der Verhandlung bereits, dass Dr. Oetker kaum mit einem europaweiten Verkaufsverbot für "Flecki" rechnen könne. Dafür seien die Unterschiede in der optischen Erscheinung zwischen "Flecki" und dem von dem Bielefelder Unternehmen eingetragenen Geschmacksmuster wohl zu groß. Jedoch ließ das Gericht Möglichkeit eines deutschlandweiten Verkaufsverbots wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - etwa wegen des Vorwurfs Rufausbeutung - offen.

Sein Urteil will das Gericht voraussichtlich 24. Juli verkünden. In erster Instanz war Dr. Oetker mit seinem Verbotsantrag beim Düsseldorfer Landgericht gescheitert. //dapd

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