Der Verband Pro Mehrweg begrüßt die Entschließung des Bundesrates vom vergangenen Freitag zur Ausweitung der Pfandplicht auf Einwegflaschen und zum Schutz von Pool-Mehrweggebinden vor einer steuerlichen Benachteiligung. Ebenso befürwortet Pro Mehrweg die in der Entschließung vorgesehene Ausweitung der Kennzeichnung auf Einweg- und Mehrwegflaschen.
Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand von Pro Mehrweg: „Die Länderkammer hat heute einen klaren Arbeitsauftrag an die Bundesregierung formuliert. Das Bundesfinanzministerium ist aufgefordert, schnellstmöglich die drohende steuerliche Benachteiligung von Poolmehrweggebinden zu beseitigen. Bezüglich der Erweiterung der Pfandpflicht und der Kennzeichnung auf dem Etikett liegt der Ball nun beim Bundesumweltministerium, die recht klare und einfache Entschließung des Bundesrates umzusetzen.“
Der Bundesrat hatte am 13. März 2020 einen Antrag der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg angenommen. Dort ist eine Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Getränke in Dosen und PET-Einwegflaschen vorgesehen. Der Antrag hatte in der Getränkeindustrie breite Zustimmung gefunden. In der Diskussion in den zuständigen Ausschüssen war er zudem um einen Passus ergänzt worden, der eine drohende steuerliche Benachteiligung von besonders umweltfreundlichen Pool-Mehrwegflaschen verhindern soll. Diese Situation ist durch ein Schreiben des Finanzministeriums im vergangenen Jahr entstanden, in dem in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die Einschätzung formuliert wurde, Pool-Mehrwegflaschen künftig steuerlich anders zu bewerten als Individual-Mehrwegflaschen. Im Ergebnis würden die Verwender besonders umweltfreundlicher Pool-Mehrwegflaschen, in der Mehrzahl kleine und mittelständische Brauereien, steuerlich benachteiligt und teils in existentielle Gefahr geraten. Pro Mehrweg hatte bereits auf seiner Mitgliederversammlung im Oktober vergangenen Jahres entschieden auf die Beseitigung dieses Missstandes hingewiesen.
Darüber hinaus sieht die Entschließung eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf den Etiketten von Einweg- bzw. Mehrwegflaschen vor. Auch in diesem Punkt vertritt der Verband Pro Mehrweg bereits seit Jahren die Position, dass solch eine klare Kennzeichnung erforderlich ist, um Verbrauchern Orientierung beim Einkauf zu geben.