Anstatt der 101 angemeldeten Standorte bekommt Kaufland von der SCP Retail S.àr.l. unter Bedingungen nun 92 Real-Standorte. Den Erwerb hat das Bundeskartellamt am heutigen Dienstag freigegeben. An Globus gehen wiederum bis zu 24 Real-Standorte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Wir wollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher dort, wo sie einkaufen, genügend Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lebensmittelhändlern erhalten. Deswegen erlauben wir Kaufland anstatt der 101 angemeldeten nur die Übernahme von bis zu 92 Real-Standorten. In den betroffenen regionalen Märkten wären sonst die Ausweichmöglichkeiten und der Wettbewerb zu stark beeinträchtigt worden." Genauer verzichtet Kaufland wegen der wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes auf den geplanten Erwerb der neun Real-Standorte in Bedburg, Heidenau, Hemer, Heidenheim, Brandenburg, Neubrandenburg, Horb, Dülmen und Falkensee. Die Übernahme von Real-Standorten durch Globus sei hingegen aus Verbraucher-Sicht in allen betroffenen Regionen unproblematisch.
Übernahme durch Kaufland an Bedingungen geknüpft
Wie viele der nun kartellrechtlich genehmigten bis zu 92 Real-Standorte Kaufland tatsächlich übernehmen kann, sei noch von verschiedenen Faktoren abhängig, betont das Bundeskartellamt. Zum einen könnten einige dieser Standorte auch von mittelständischen LEHs wie Globus im Rahmen der weiteren Zusagen auf der Beschaffungsseite übernommen werden, zum anderen stehe in weiteren Fällen noch die Einigung von Kaufland mit den bisherigen Vermietern aus.
Auch ob Globus alle bis zu 24 genehmigten Standorte erwerben können wird, ist derzeit noch offen. Betrachtet man die bisherige Zahl von 47 SB-Warenhäusern von Globus, wären mit der Übernahme in jedem Fall deutliche Expansionsmöglichkeiten verbunden.
Zur Beschaffungsseite
Mit Blick auf die Beschaffungsseite, auf der sich Lieferanten und LEH gegenüberstehen, erklärt Mundt, dass die bedingte Freigabe des Vorhabens vor allem möglich war, weil sich SCP dazu verpflichtet hat, Real-Standorte mit einem Beschaffungsvolumen von insgesamt mindestens 200 Mio. Euro an mittelständische LEH-Unternehmen zu veräußern. „Wir sorgen damit für eine Stärkung des Mittelstandes als wichtige Absatzalternative für die Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln in Deutschland“, so der Präsident des Bundeskartellamtes. Nach dem Verlauf des Veräußerungsprozesses sei nicht davon auszugehen gewesen, dass mittelständische Händler ohne die Einflussnahme des Bundeskartellamtes überhaupt Standorte hätten erwerben können.
Das zur Prüfung angemeldete Vorhaben der Edeka, bis zu 72 Real-Standorte zu erwerben, läuft derzeit noch. Die Frist zur Entscheidung hat sich hierfür bis zum 22. Februar 2021 verlängert.